Neue EU-Richtlinien legen neue Regeln für die Entgegennahme von 112-Notrufen durch Notrufzentralen fest. In Zukunft wird es nicht mehr ausreichen, dass Notrufzentralen Notrufe nur als Sprachanruf annehmen können, sondern zukünftig sollen Videoanrufe dazu beitragen, mehr Leben zu retten.
Derzeit kommen auf die Notrufzentralen erhebliche Änderungen der Anforderungen in
Bezug auf die Entgegennahme von 112-Notrufen zu. Den neuen EU-Richtlinien zufolge
muss nämlich die Kommunikation mit den Notrufzentralen künftig über verschiedene
Kommunikationsformen wie z. B. Video und Text-to-Speech möglich sein.
Das mit den Änderungen verfolgte Ziel besteht darin, optimal Hilfe gewährleisten zu können, wenn jemand einen Notruf absetzt. Man möchte es somit noch mehr Menschen ermöglichen, einen Notruf zu tätigen. So müssen beispielsweise auch Personen mit Behinderungen oder Menschen, die ihre Zunge verschluckt haben, ohne zu sprechen die 112 anrufen und zeigen oder schreiben können, was passiert ist.
Die Veränderungen müssen schnell umgesetzt werden. Seit Dezember 2020 müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass 112-Notrufe so angemessen wie möglich beantwortet und optimal bearbeitet werden. Eine andere Richtlinie schreibt vor, dass Notrufzentralen bis 2025 in der Lage sein müssen, andere Kommunikationsformen als Sprache anzubieten. Dadurch wird eindeutig unterstrichen, dass in Zukunft nicht nur von Notrufen, sondern von Notrufkommunikation die Rede sein wird.
Dieses Video des norwegischen Rettungsdienstes Vestre Viken AMK zeigt, wie man dank IncidentShare und SMS-to-Video in der Lage ist, Videoanrufe von Bürgern in Not entgegenzunehmen.
Wichtige Schritte, die Leben retten
Die Organisation EENA, European Emergency Number Association, die sich dafür einsetzt, ein Bewusstsein für die Arbeitsbedingungen der 112-Notrufzentralen in Europa zu schaffen, ist erfreut, dass ihre Arbeit Früchte trägt, und dass mit den beiden EU-Richtlinien nun konkrete Ziele festgelegt wurden. Die Richtlinien werden zu mehr Sicherheit für alle beitragen und insbesondere Personen mit Behinderungen helfen: – Ich bin mit den Rechtsvorschriften sehr zufrieden. Dies ist eine Veränderung in die richtige Richtung – vor allem was die Verbesserung der Möglichkeiten für Personen mit Behinderungen betrifft. Das ist insgesamt ein neuer Meilenstein. Früher haben wir von Notrufen gesprochen, jetzt kann man von Notrufkommunikation sprechen. Das ist eine wichtige Entwicklung, erklärt Benoit Vivier, Leiter für öffentliche Angelegenheiten bei der EENA. Er hat keinen Zweifel daran, dass die Möglichkeit, Notrufe als Videoanruf entgegenzunehmen, in Zukunft für die Notrufzentralen von großer Bedeutung sein wird. – Die Videokommunikation ist für sowohl die Notrufzentralen als auch für die Betroffenen ein sehr wichtiges Instrument. Sie wird dazu beitragen, wichtige Informationen zur jeweiligen Notlage zu übermitteln, wie es mit einem Telefonanruf niemals möglich wäre. Eine Sache ist die Gesetzgebung; schön ist jedoch auch, dass nun eine Veränderung der gesamten Philosophie dahinter zu erkennen ist, betont Benoit Vivier und fügt hinzu: – Der erste Schritt ist die Gesetzgebung. Nun gilt es, zu gewährleisten, dass die 112- Notrufzentralen in der Lage sind, die Videokommunikation entgegenzunehmen. Dazu werden technische Änderungen in der Organisation der Rettungsdienste erforderlich sein..
Technologieunternehmen hält eine Lösung bereit
Das Technologieunternehmen Incendium A/S, das Videolösungen für Notrufzentralen
entwickelt, verzeichnet bereits jetzt eine hohe Nachfrage von Notrufzentralen, die Notrufe auch als Videoanruf entgegennehmen möchten.
– Wir stellen fest, dass immer mehr Notrufzentralen auf Videolösungen setzen wollen. Sie sind sich sehr bewusst, dass Videoanrufe die Verständigung bei Notrufen fördert und ihnen einen besseren Überblick von der Notlage vermittelt, sodass sie ihre Ressourcen effizienter einsetzen können. Videonotrufe ersparen den Patienten wie auch den Rettungsdiensten unnötige Transporte oder Einsatzfahrten und sorgen dafür, dass diejenigen, die wirklich einen Kranken- oder Notarztwagen, einen Rettungshubschrauber, die Feuerwehr oder die Polizei brauchen, im Ernstfall Hilfe bekommen. Letztendlich tragen Videoanrufe somit dazu bei, Leben zu retten, erklärt Asger Plæhn, Vertriebs- und Marketingleiter bei Incendium.
Asger Plæhn betont außerdem, dass Incendium den Notrufzentralen dabei helfen kann, die neuen Vorschriften umzusetzen und somit schon morgen die EU-Richtlinien zu erfüllen:
– Als Technologieunternehmen sind wir u. a. auf Videolösungen spezialisiert. Unsere
Lösungen sind benutzerfreundlich sowohl für die Notrufenden als auch für die
Notrufzentralen. Es muss weder auf dem Telefon des Notrufenden noch auf den PCs der Notrufzentralen irgendetwas installiert werden. Das bedeutet, dass die Notrufzentralen, die noch nicht Videonotrufe entgegennehmen können, mit unserer Lösung innerhalb weniger Tage dazu in der Lage sind.
– Ein gutes Beispiel dafür, wie einfach unsere Lösung zu bedienen ist, was auch ganz im Sinne der EU-Richtlinie ist, ist der vor Kurzem eingegangene 112-Notruf einer blinden Person bei einem unserer Kunden, einer notfallmedizinischen Koordinationszentrale. Durch den Videoanruf über unsere SMS-to-Video-Lösung konnte man dem blinden Notrufenden bis zum Eintreffen des Rettungswagens Hilfe leisten, erzählt Asger Plæhn.
Weitere Informationen zu den Videolösungen von Incendium für Feuerwehr- und Rettungsdienste
Benoit Vivier
Leiter für öffentliche Angelegenheiten bei der European Emergency Number Association (EENA).
Benoit Vivier ist Leiter für öffentliche Angelegenheiten bei der EENA (European Emergency Number Association) und befasst sich mit Notfallkommunikation, Entscheidungsträgern der Europäischen Union und EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Technologie etc.
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